Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zauberwehr

Allgemeines


1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten insbesondere für Vertragsabschlüsse zwischen Stefan Ehricht, Am Krug 12, 13591 Berlin (nachfolgend Fuego genannt oder als Zauberwehr bezeichnet) und dem Auftraggeber/Veranstalter (Kunde, Verein, Privatperson, etc.).


2. Bereits vor Vertragsabschluss getroffene Absprachen oder Vereinbarungen gelten nur dann als vereinbart, wenn diese vor Vertragsabschluss auch in schriftlicher Form beiden Vertragsparteien vorliegen und Gegenstand des zu schließenden Vertrags sind.


3. Anfragen, Angebote, Auftragsbestätigung und Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form (über die Webseite/per Mail/Kundencenter) durgeführt. Auf Rücksicht auf die Umwelt findet kein postalischer Versand oder ähnliche Kommunikation in Papierform statt.


4. Nebenabreden die bis zum Vertragsabschluss nicht vereinbart worden sind, unrechtmäßige Vereinbarungen oder Abreden, die nicht diesen AGB entsprechen, sind nicht zulässig.




Vertragliche Kommunikation


1. Anfragen werden i.d.R. nur nach vorheriger Formularausfüllung über www.zauberwehr.de/notruf mit einem unverbindlichen Angebot beantwortet. Telefonische Auskünfte oder per WhatsApp geführte Absprachen dienen der zusätzlichen Informationsgewinnung und sind beiderseits zu jedem Zeitpunkt möglich.


2. Angebote müssen beiderseits bestätigt werden. D.h. nach der Angebotsannahme durch den Auftraggeber wird der Vertrag erst dann rechtskräftig, wenn dieses durch eine Auftragsbestätigung bestätigt worden ist. Bis dahin ist jegliche Zahlung in jedem Fall freibleibend.


3. Absprachen, die nach der Auftragsannahme, bzw. -bestätigung getroffen werden sind nur dann zulässig, wenn diese keine Auswirkungen auf Art, Umfang und Zeit des Auftrags haben. Andernfalls kann dies Auswirkungen auf den finanziellen Umfang des Vertrags haben oder die grundsätzliche Kündigung des Vertrags zur Folge haben. Etwaige Regressansprüche sind unter dem Punkt „Absagen“ dieser AGB geregelt.




Auftritte und Veranstaltungen


1. Fuego und die Zauberwehr legt höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit und ist immer bemüht, Kundenwünsche zu erfüllen und jegliche Auftritte „im Sinne des Kunden“ umzusetzen. Dem Auftraggeber/Veranstalter ist die Berliner Mundart, die Art des Auftritts und der vereinbarte Rahmen bewusst. Die Kommunikation mit den Gästen findet grundsätzlich in der „Du/Ihr-Form“ statt. Für eine gendergerechte und entsexualisierte Sprache und Political-Correctness (damit ist nicht eine extremistische, politisierende oder verherrlichende Sprache gemeint) wird von Fuego keine Garantie übernommen und daraus lassen sich auch keine Schadensersatzansprüche ableiten. Fuego und die Zauberwehr will nichts und niemanden beleidigen oder diskriminieren. „Mensch sein“ ist oberstes Gebot!


2. Am Tag der Veranstaltung ist der Auftraggeber oder eine von ihm bestimmte Person per Handy erreichbar. Die Rufnummer ist spätestens zur Auftragsbestätigung mitzuteilen.


3. Am Veranstaltungstag ist ein Stellplatz für einen PKW (ggf. mit Anhänger) am Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen.


4. Zur Vor- und Nachbereitung ist nach Möglichkeit ein ebenerdiger Raum zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht möglich, ist dies abzusprechen.


5. Soll die Veranstaltung in Räumen die nicht ebenerdig („behindertengerecht“) liegen stattfinden und steht zur Erreichung auch kein Aufzug zur Verfügung, ist ggf. eine Tragehilfe zu organisieren. Andernfalls können Teile des Auftritts nicht stattfinden. Die Vertragssumme bleibt in diesem Fall davon unberührt.


6. Bei Auftritten im Freien findet bei Regen, Gewitter, Sturm oder ähnlichen Naturereignissen kein Auftritt der Zauberwehr statt. Ggf. kann durch Überdachung oder ein Witterungsschutz dennoch ein Teil durchgeführt werden. Eine Minderung der Vertragssumme hat dies grundsätzlich nicht zur Folge. Insbesondere dann nicht, wenn Fuego bereits auf der Anfahrt oder vor Ort ist.


7. Eine Beschallungsanlage (PA) ist bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Gästen oder einer Raum- oder Freiflächengröße von mehr als 300 Quadratmetern vom Auftraggeber/Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist ein XLR- oder 3,5 mm Klinke-Anschluss und ggf. die Möglichkeit zum Abspielen von Audio-Dateien über ein USB-Medium notwendig. Sollte die gesamte Technik durch den Auftraggeber bereitgestellt werden, ist für Fuego ein Haedset mit Taschensender obligatorisch. Bei kleineren Veranstaltungen, reinen CloseUp-Programmen oder TableHopping-Perfomences kann in Absprache die PA durch die Zauberwehr bereitgestellt werden.


8. Bei mehrstündigen Veranstaltungen, insbesondere bei CloseUp-Programmen oder TableHopping-Perfomences, sind Zwischenvorbereitungs- und Pausenzeiten von jeweils ca. 10 Minuten pro Stunde in der Auftrittszeit enthalten.


9. In Absprache ist eine angemessene Künstlerverpflegung (Getränke; außerdem, bei mehr als 3 Stunden Auftritt oder An- und Abfahrt von insgesamt mehr als 5 Stunden auch Essen) kostenlos zur Verfügung zu stellen.


10. Bei Buchungen zu ungünstigen Zeiten (An- und Abfahrt über 6 Stunden, Auftritte vor 10 Uhr in Verbindung mit Anfahrt über 3 Stunden, Auftrittsende nach 22 Uhr in Verbindung mit Abfahrt über 2 Stunden, Ganz- oder Mehrtägigen Veranstaltungen, o.ä.), ist für die Zauberwehr die Möglichkeit zum Übernachten und Duschen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Für die Übernachtung kann ein PKW -Stellplatz für ein Campingmobil, ein Hotel- oder Pensionszimmer oder auch ein Raum in einer Feuerwache oder Firma in Frage kommen. Übernachtungsangebote bei Privatpersonen sind i.d.R. ausgeschlossen. Diese Nebenabrede kann mündlich vereinbart werden, ist aber insbesondere bei den oben beispielhaft in Klammern genannten Aufzählungen anzusprechen.


11. Für etwaige zusätzliche Gebühren oder Zahlungen, wie z.B. GEMA-Abgaben, Parkgebühren, Schäden die durch Gäste oder den Auftraggeber/Veranstalter verursacht werden, kommt der Auftraggeber im vollen Umfang auf, insofern dies nicht anderweitig vereinbart worden ist.


12. Finden offizielle Videoaufnahmen durch oder für den Veranstalter/Auftraggeber von dem Auftritt der Zauberwehr statt, sind diese der Zauberwehr zur freien Verfügung zu stellen. Nur in Absprache können diese auszugsweise durch den Auftraggeber/Veranstalter veröffentlicht werden. Fotos können frei genutzt werden, insofern diese nicht zum enthüllen eines Trickgeheimnisses führen. Auch diese sind der Zauberwehr zur freien Verfügung zu stellen.


13. Für die Haftung von Schäden, die durch die Zauberwehr verursacht werden, besteht seitens der Zauberwehr eine Gewerbe-Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme für Vermögensschäden von bis zu 250.000 Euro, Personen- und Sachschäden von bis zu 6.000.000 Euro pauschal (max. 500.000 Euro/Jahr). Übersteigen etwaig zu erwartende Schäden diese Summe, ist dies durch den Auftraggeber oder Veranstalter abzusichern. Grundsätzlich ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung zu empfehlen, jedoch nicht verpflichtend bei Vertragsabschluss. Seit bestehen der Zauberwehr kam es jedoch noch nie zu einer Inanspruchnahme. Toi, toi, toi.




Absagen


1. Absagen kommen leider doch mal vor und werden seitens Fuego immer versucht, im beiderseitigen Einverständnis zu regeln. Hoffentlich auch weiterhin immer Seitens des Auftraggebers. Sollte es dennoch mal zu Unstimmigkeiten kommen, gelten die nachfolgenden Punkte.


2. Bei Krankheit oder höherer Gewalt, auf die weder Fuego, noch der Auftraggeber Einfluss nehmen kann, ist dies so früh wie möglich, spätestens einen Tag vor der Veranstaltung, mitzuteilen. Ggf. sind so noch andere, als die nachfolgenden Punkte vereinbar.


3. Bei Absagen oder Ausfällen auf der Anfahrt oder vor Ort wird die volle Summe der Auftragsbestätigung fällig, auch wenn höhere Gewalt die Ursache ist. Selbst, wenn dadurch keine oder nur Teile der Vereinbarung zu erfüllen sind. Es ist ggf. auch ein Ersatz in Betracht zu ziehen.


4. Kommt es zu Unstimmigkeiten in Bezug auf den Vertrag, die eindeutig Fuego zu verschulden hat, sorgt dieser nach Möglichkeit für Ersatz oder kommt für den Ausfall in Höhe der Auftrittssumme auf.


5. Kommt es zu Unstimmigkeiten in Bezug auf den Vertrag, die eindeutig auf den Auftraggeber oder den Veranstalter zurückzuführen sind, wird die gesamte Vertragssumme fällig.


6. Wird der Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch einen Monat vor Veranstaltung storniert, fallen keine Kosten an.


7. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Schadensersatz (über die Auftritts- oder Vertragssumme hinaus) erfolgt durch einen Ausfall oder eine Absage nicht.




Sonstiges


1. Irren ist menschlich, Mensch sein und bleiben, als auch dass mal etwas schief gehen kann… Weil das leider nicht für jeden so selbstverständlich ist wie für Fuego, musste für die Zauberwehr dieses AGB-Regelwerk her.


2. Sollten Punkte dieser AGB nicht dem geltenden Recht unterliegen, sind sie selbstverständlich gegenstandslos. Alle anderen Punkte behalten dennoch ihre Gültigkeit.


3. Sowohl Fuego, als auch der Auftraggeber erkennen, spätestens durch Vertragsabschluss, die zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten AGB an.



Stand: Berlin, den 17. September 2023